Wichtige Behörden für Neu-Münchner
Hier der Name, da die Adresse, da unten bitte unterschreiben – um in der neuen Wohnung fernsehen und telefonieren, die Heizung andrehen oder das Licht anknipsen zu können, muss man zunächst viele Formulare und Anträge ausfüllen. Dabei sollte der Gang ins Einwohnermeldeamt zu den ersten Schritten eines Zugezogenen gehören. Denn nach dem Bayerischen Gesetz über das Meldewesen ist es Pflicht, sich nach dem Umzug in eine neue Gemeinde innerhalb einer Woche anzumelden.
Und auch wer seine alte Wohnung in einer anderen Stadt behalten möchte, sollte München als Hauptwohnsitz angeben, denn seit 2006 wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Außerdem fühlt man sich doch erst als echter Münchner, wenn es im Ausweis steht, oder?