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Wichtige Behörden für Neu-Münchner

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Hier der Name, da die Adresse, da unten bitte unterschreiben – um in der neuen Wohnung fernsehen und telefonieren, die Heizung andrehen oder das Licht anknipsen zu können, muss man zunächst viele Formulare und Anträge ausfüllen. Dabei sollte der Gang ins Einwohnermeldeamt zu den ersten Schritten eines Zugezogenen gehören. Denn nach dem Bayerischen Gesetz über das Meldewesen ist es Pflicht, sich nach dem Umzug in eine neue Gemeinde innerhalb einer Woche anzumelden.

Und auch wer seine alte Wohnung in einer anderen Stadt behalten möchte, sollte München als Hauptwohnsitz angeben, denn seit 2006 wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Außerdem fühlt man sich doch erst als echter Münchner, wenn es im Ausweis steht, oder?

Die Welt der Münchner Konsulate

Erdkugel AdobeStock vege 65641504 800x600© Vege, stock.adobe.com

Rund 22 Prozent der 1,3 Millionen Einwohner Münchens sind Ausländer. Und der Zustrom aus der ganzen Welt in Richtung München bleibt ungebrochen. So sind von den bis zu 9.000 Menschen, die pro Monat in die bayerische Hauptstadt ziehen, oft über die Hälfte ausländische Staatsbürger. Am beliebtesten ist München bei den Männern und Frauen aus der Türkei, von denen rund 45.000 hier leben. Über 20.000 Einwohner kommen jeweils aus Griechenland, Italien, Österreich, Serbien und Montenegro oder Kroatien.

 

 

 

 

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