Hier der Name, da die Adresse, da unten bitte unterschreiben – um in der neuen Wohnung fernsehen und telefonieren, die Heizung andrehen oder das Licht anknipsen zu können, muss man zunächst viele Formulare und Anträge ausfüllen. Dabei sollte der Gang ins Einwohnermeldeamt zu den ersten Schritten eines Zugezogenen gehören. Denn nach dem Hessischen Meldegesetz ist es Pflicht, sich nach dem Umzug in eine neue Gemeinde innerhalb einer Woche anzumelden. Bei längerer Überschreitung kann ein Bußgeld fällig werden. Außerdem fühlt man sich doch erst als echter Frankfurter, wenn es auch im Ausweis steht, oder?
Und das Anmelden ist in Frankfurt schnell erledigt. Man braucht nur in ein beliebiges der elf im Stadtgebiet verteilten Bürgerämter zu gehen. Mitzubringen sind lediglich die Ausweis-Dokumente aller umziehenden Personen (Ausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde). Wer jemand anderen als Vertretung zum Anmelden schicken will, muss demjenigen zusätzlich ein bereits ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular mitgeben (Download unter www.frankfurt.de).
Ansonsten wird der Anmeldebogen von den Beamten vor Ort ausgefüllt. Die Anmeldung ist kostenfrei. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss man sich übrigens nicht bei der bisherigen Gemeinde abmelden, das übernimmt die Meldebehörde am neuen Wohnort.
Für Ausländer, die nicht aus dem EU-Gebiet mit Freizügigkeits-Recht auf freie Wahl des Wohn- und Arbeitsortes innerhalb der Europäischen Union oder aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz kommen, geht der Behördengang nach der Anmeldung noch ein paar Schritte weiter:
Sie müssen sich von der Ausländerbehörde im Ordnungsamt in der Kleyerstraße 86 eine Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausstellen lassen. Dabei kann die Ausländerbehörde aus verwaltungstechnischen Gründen erst drei Tage nach der Anmeldung beim Bürgeramt aufgesucht werden. Die Freizügigkeitsbescheinigungen für Zugezogene aus den oben genannten europäischen Ländern können meistens bereits im Rahmen der melderechtlichen Registrierung beim jeweiligen Bürgeramt ausgestellt werden.
Stadtinformation Frankfurt
Zentrale Behördennummer: 115, Mo-Fr 08.00-18.00
Bürgerberatung Frankfurt
›› Altstadt, Hinter dem Lämmchen 6, Tel. 115,
www.frankfurt.de
Bürgerämter in Frankfurt
Öffnungszeiten in den meisten Bürgerämtern:
Mo 9.00-17.00 Uhr, Di, Mi & Fr 7.30-13.00 Uhr, Do 10.00-18.00 Uhr
Bürgeramt Zentrale
›› Innenstadt, Zeil 3, Tel. 115
›› Außenstelle Fechenheim, Alt-Fechenheim 89, Tel. 115
Bürgeramt Bergen-Enkheim
›› Bergen-Enkheim, Marktstr. 30, Tel. 115
Bürgeramt Dornbusch
›› Dornbusch, Eschersheimer Landstr. 248, Tel. 115
Bürgeramt Höchst
›› Höchst, Dalbergstr. 14, Tel. 115
Bürgeramt Nieder-Eschbach
›› Nieder-Eschbach, Deuil-La-Barre-Str. 26, Tel. 115
›› Außenstelle Harheim, Philipp-Schnell-Str. 52, Tel. 115
›› Außenstelle Nieder-Erlenbach, Alt-Erlenbach 42, Tel. 115
Bürgeramt Nordwest
›› Heddernheim, Nidaforum 5, Tel. 115
›› Außenstelle Kalbach, Kalbacher Hauptstr. 36, Tel. 115
Bürgeramt Sachsenhausen
›› Sachsenhausen, Große Rittergasse 103, Tel. 115