Neu in Frankfurt? Bitte melde dich
Hier der Name, da die Adresse, da unten bitte unterschreiben – um in der neuen Wohnung fernsehen und telefonieren, die Heizung andrehen oder das Licht anknipsen zu können, muss man zunächst viele Formulare und Anträge ausfüllen. Dabei sollte der Gang ins Einwohnermeldeamt zu den ersten Schritten eines Zugezogenen gehören. Denn nach dem Hessischen Meldegesetz ist es Pflicht, sich nach dem Umzug in eine neue Gemeinde innerhalb einer Woche anzumelden. Bei längerer Überschreitung kann ein Bußgeld fällig werden. Außerdem fühlt man sich doch erst als echter Frankfurter, wenn es auch im Ausweis steht, oder?