Neu in Hamburg? Bitte melde dich
Hier der Name, da die Adresse, da unten bitte unterschreiben – um in der neuen Wohnung fernsehen und telefonieren, die Heizung andrehen oder das Licht anknipsen zu können, muss man zunächst viele Formulare und Anträge ausfüllen. Dabei sollte der Gang ins Einwohnermeldeamt zu den ersten Schritten eines Zugezogenen gehören. Denn nach dem Hamburgischen Meldegesetz ist es Pflicht, sich nach dem Umzug in eine neue Gemeinde innerhalb einer Woche anzumelden. Bei längerer Überschreitung kann ein Verwarn- oder Bußgeld fällig werden. Außerdem fühlt man sich doch erst als echter Hamburger, wenn es im Ausweis steht, oder? Für Ausländer geht der Behördengang nach der Anmeldung noch einen Schritt weiter. Sie müssen sich bei der Ausländerdienststelle ihres Bezirks eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen lassen (www.hamburg.de/zuwanderung).